Services & Fahrtanfragen
Krankentransport zur ambulanten Behandlung in und um Berlin
Falls Sie Fahrten für eine ambulante Behandlung in und um Berlin benötigen, füllen Sie das Formular hier aus:
Krankentransport zur stationären Behandlung in und um Berlin
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Weitere Fahrten
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Die wichtigsten Fragen zur kostenübernahme
Nein, die Krankenkasse genehmigt nur die Krankenfahrten die auch medizinisch notwendig sind. Es muss sich um eine medizinische Maßnahme handeln, die von der Krankenkasse bezahlt wird – eine Auflistung der Maßnahmen, die von der Krankenkasse bezahlt werden finden Sie hier.
Ja, ist die Fahrt medizinisch notwendig und auch so korrekt vom behandelnden Arzt ausgestellt, so muss die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen.
Bei stationären Behandlungen, kann die vom Arzt ausgestellte Verordnung auch nachträglich der Krankenkasse vorgelegt werden.
Bei ambulanten Behandlungen kann nur in äußersten medizinischen Notfällen auch eine nachträgliche Genehmigung durch die Krankenkassen erfolgen.
Nein, seit Januar 2019 können viele schwerbehinderte und pflegebedürftige Patienten auch ohne Genehmigung der Krankenkassen eine Übernahme der Krankentransportkosten fordern. Unter diese Patientengruppe fallen Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit, oder „H“ für Hilflosigkeit. Desweiteren sind auch Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, oder Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, unter diese Gruppe zu erfassen.
Wenn keine Schwerbehinderung vorliegt, aber eine vergleichbare Einschränkung der Mobilität und eine ambulante Behandlung von mindestens 6 Monaten vorgewiesen werden kann, ist auch keine Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.
Die eigene Zuzahlung für die Krankenfahrt beträgt 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5€ und höchstens 10€ pro Fahrt.